Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste (GFFF) ist ein Freundeskreis und Förderverein der 1927 gegründeten ‚Folkwangschule für Musik, Tanz und Sprechen‘, der heutigen Folkwang Universität der Künste. Mit ihren aktuell rund 700 Mitgliedern unterstützt der Verein Studierende der Universität und würdigt herausragende Leistungen während des Studiums oder nach dem Abschluss. Zu den Hauptaktivitäten gehören die Vergabe der jährlich in einer Gala verliehenen Folkwang Preise sowie das GFFF-Stipendienprogramm. Darüber hinaus unterstützt die GFFF die Universität und Studierende in besonderen Einzelfällen.
Die 1950 gegründete GFFF wird seither von engagierten Essener Bürgern getragen. Neben einer wachsenden Zahl privater Mitglieder leisten auch Essener Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung des Vereins. GFFF-Mitglieder profitieren unter anderem von freiem Eintritt zu zahlreichen Veranstaltungen der Universität.
Ich bin der tiefen Überzeugung, dass die Folkwang Universität der Künste mit ihren sechs Standorten im Ruhrgebiet Identität stiftet, einen wichtigen, künstlerischen Beitrag und durch die Vielfältigkeit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Orientierung dieser Region leistet.
Geschäftsführender Vorstand
Muchtar Al Ghusain
Dr. Ulrich Blank
Dr. Andrea Bott
Christa Dinse
Dr. Ludger Dohm
Hans-Peter Floren
Arnd Hallemeier
Prof. Dr. Andreas Jacob
Dr. Friedrich Janssen
Natalie McLachlan
Sven Olderdissen
Christian Pohl
Dr. Marc Spieker
Dr. Irene Wiese-v. Ofen
„Ziel des Vereins ist es, talentierte und verdienstvolle Studierende in ihrem Studium zu unterstützen und so zum Erhalt künstlerischer Begabungen sowie zur Förderung des kulturellen Lebens beizutragen.“
Die Satzung der „Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e. V.“ beschreibt den Rahmen, innerhalb dessen wir als Vorstand bei der Unterstützung der Studierenden handeln.
Der zentrale Leitgedanke unseres gemeinnützigen Vereins findet sich in § 2 Absatz 1:
„Der Zweck des Vereins ist es, begabte und würdige Studierende […] bei ihrem Studium zu unterstützen, um so zur Sicherung des künstlerischen Nachwuchses und […] Förderung des kulturellen Lebens beizutragen.“
Dieser Anspruch leitet uns bei all unseren Entscheidungen und verweist bewusst über eine reine finanzielle Förderung hinaus auf die Bedeutung künstlerischer Exzellenz aus unserer Region – für unsere Region und darüber hinaus. Dies gilt für alle sechs Standorte der Universität der Künste im Ruhrgebiet.
Die derzeit gültige Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 16. Juni 2024 beschlossen.